Stammesordnung

Präambel

Der Stamm David gehört zum Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (VCP) und bekennt sich zu "Aufgabe und Ziel". Das Evangelium Jesu Christi ist die Grundlage seiner Arbeit. Er will es den Menschen bekannt machen und ihnen Raum für Gemeinschaft bieten.

 

Organisation des Stammes


Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Stamm David ergibt sich durch die Zuordnung, zum VCP Münster-Hiltrup, durch den VCP Bundesverband.

 

Pfadfinderinnen- bzw. Pfadfinderversprechen

Voraussetzung für das Ablegen des Versprechens ist die Anerkennung der Stammesordnung. Die aufzunehmende Person muss sich mindestens ein Jahr in den Stamm eingebracht haben und sie sollte dem VCP beitreten. Unmittelbar vor dem Versprechen steht das Aufnahmegespräch mit der Stammesleitung.

Als christlicher Pfadfinderin/Pfadfinder bekenne ich mich zu den Zielen des Stammes und "Aufgabe und Ziel" des VCP. Mit Gottes Hilfe verspreche ich, mich in meine Sippe und den Stamm aktiv einzubringen. Auch will ich versuchen, mein tägliches Leben nach dem Evangelium Jesu Christi auszurichten.

 

Stammesversammlung

Die Stammesversammlung wählt die Stammesleitung, einen Kassenwart, sowie alle nötigen Delegierten des Stammes. Sie entscheidet mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten über Änderungen der Stammesordnung. Die Teilnahme an der Stammesversammlung sollte für jedes Stammesmitglied selbstverständlich sein.

Sie tagt einmal jährlich möglichst vor der Landesversammlung. Eine schriftliche Einladung, an alle Stammesmitglieder, muss spätestens 21 Tage vor dem Termin erfolgt sein. Jedes Stammesmitglied hat eine Stimme. Auf Antrag von mindestens einem Viertel der Stammesmitglieder muss eine außerordentliche Stammesversammlung einberufen werden. Alle Wahlen sind öffentlich, per Handzeichen, durchzuführen. Auf Antrag von mindestens einer Person müssen geheime Wahlen durchgeführt werden. Darüber hinaus gelten die spezifischen Bestimmungen der zu wählenden Ämter.

Sie bestimmt, aus ihrer Mitte, einen Protokollanten, welcher den Verlauf und die Ergebnisse der Veranstaltung schriftlich festhält.

 

Stammesleitung

Sie ist der offizielle Repräsentant des Stammes nach innen und nach außen. Die Stammesleitung ist verantwortlich für die Durchführung der Sippenleiterrunde und der Stammesversammlung. Sie führt eine Mitgliederliste und nimmt die Aufnahme neuer Mitglieder vor. Beschlüsse der Sippenleiterrunde sind für sie verbindlich und sie sorgt für deren Umsetzung. Sie kann eine außerordentliche Stammesversammlung einberufen. Unterjährig hat die Stammesleitung die Aktivitäten der Kassenführung nachzuvollziehen.

Die Stammesleitung wird auf zwei Jahre von der Stammesversammlung gewählt und besteht aus 2 Mitgliedern, wovon eines mindestens 18 Jahre sein muss. Wählbar in die Stammesleitung ist jedes Stammesmitglied mit einer Mitgliedschaft von möglichst mehr als zwei Jahren. Die Kandidaten müssen Erfahrung aus der Sippenleiterrunde mitbringen.

Vor der Wahl ist eine Kandidatenliste aus Vorschlägen zu erstellen und die Kandidaten zu befragen, ob sie die Wahl annehmen würden. Jedes Stammesmitglied darf bis zu 2 Kandidaten wählen. Als Stammesleitung gewählt sind die 2 Kandidaten, mit der höchsten Stimmenanzahl. Sie haben die Wahl anzunehmen.

 

Kassenführung

Ihr obliegt die Führung der Stammeskasse. Bei Ausgaben, welche aus ihrer Sicht wirtschaftlich unzumutbar sind, hat sie ein Vetorecht. Sie ist verantwortlich für die Beantragung von Fördermitteln.

Die Kassenführung wird auf zwei Jahre von der Stammesversammlung gewählt und besteht aus einer Person, welche mindestens 18 Jahre sein muss. Wählbar ist jedes Stammesmitglied mit einer Mitgliedschaft von möglichst mehr als zwei Jahren. Die Kandidaten müssen Erfahrung aus der Sippenleiterrunde mitbringen und sollten nicht Mitglied der Stammesleitung sein.

Vor der Wahl ist eine Kandidatenliste aus Vorschlägen zu erstellen und die Kandidaten zu befragen, ob sie die Wahl annehmen würden. Jedes Stammesmitglied hat eine Stimme. Als Kassenführung gewählt ist die Person mit der höchsten Stimmenanzahl. Sie hat die Wahl anzunehmen.

Unterjährig hat die Stammesleitung die Aktivitäten der Kassenführung nachzuvollziehen. Zusätzlich wird vor jeder Stammesversammlung eine Detailprüfung durch die Stammesleitung durchgeführt.

 

Landesversammlungsdelegation

Sie ist der offizielle Repräsentant des Stammes auf der Landesversammlung.

Die Landesversammlungsdelegation wird auf ein Jahr von der Stammesversammlung gewählt. Die Summe der zu wählenden Personen ergibt sich aus dem aktuellen Delegiertenschlüssel des VCP Land Westfalen e.V..

Wählbar ist jedes Stammesmitglied, mit einer Mitgliedschaft von möglichst mehr als zwei Jahren. Die Kandidaten sollen Erfahrung aus der Sippenleiterrunde mitbringen.

Vor der Wahl ist eine Kandidatenliste aus Vorschlägen zu erstellen und die Kandidaten zu befragen, ob sie die Wahl annehmen würden. Jedes Stammesmitglied darf so viele Stimmen abgeben wie Delegationsposten zu vergeben sind. Gewählt sind die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmenanzahl. Sie haben die Wahl anzunehmen.

 

Sippenleiterrunde

Die Sippenleiterrunde erledigt die laufende Arbeit des Stammes und unterstützt die Stammesleitung. Sie führt die Beschlüsse der Stammesversammlung aus. Sie ist verantwortlich für die Beschaffung und Erhaltung des Stammesmaterials, die Homepage und die Archivierung der Stammesgeschichte.

Mitglied der Sippenleiterrunde ist, wer aktiv eine Sippe leitet. Des Weiteren sind die Stammesleitung, die Kassenführung und der Materialwart Mitglieder. Sie ist mit der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig. Zur Verwaltung des Materials wählt sie einen Materialwart und bestimmt eine Person, die für die Homepage und die Archivierung der Stammesgeschichte verantwortlich ist.

 

Materialwart

Der Materialwart ist verantwortlich für das Stammesmaterial und den Materialkeller. Er ist für deren Verwaltung und Erhalt zuständig.

Der Materialwart wird bis auf Widerruf von der Sippenleiterrunde gewählt und besteht aus einer Person.

Vor der Wahl ist der Kandidat zu befragen, ob er die Wahl annehmen würde. Jedes Mitglied der Sippenleiterrunde hat eine Stimme. Als Materialwart gewählt ist die Person mit der höchsten Stimmanzahl. Sie hat die Wahl anzunehmen.

 

Archivar

Der Archivar ist verantwortlich für das Sammeln und zur Verfügung stellen von allem für die Stammesgeschichte wichtigen Material. Des Weiteren obliegt ihm die Verwaltung der Homepage.

Der Archivar wird bis auf Widerruf von der Sippenleiterrunde gewählt und besteht aus einer Person.

Vor der Wahl ist der Kandidat zu befragen, ob er die Wahl annehmen würde. Jedes Mitglied der Sippenleiterrunde hat eine Stimme. Als Archivar gewählt ist die Person mit der höchsten Stimmanzahl. Sie hat die Wahl anzunehmen.

 

Anhang


Materialordnung

* Materialentnahmen, welche zur Realisierung der Gruppenstunden notwendig sind, können von den Gruppenleitern eigenständig durchgeführt werden.

* Materialentnahmen, welche zur Realisierung von Stammesveranstaltungen, wie z.B. Fahrten und Lagern notwendig sind, sollten ausschließlich in Absprache mit dem Materialwart erfolgen

* Über die Leihgabe von Material an Dritte und an Mitglieder, zum privaten Gebrauch, entscheidet der Materialwart mit der Stammesleitung. Bei einer solchen Leihgabe wird um eine Spende gebeten.

 

Beitragsordnung

Es gelten die Beitragssätze des VCP Land Westfalen e. V. und des Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V.. Jede Gruppe verwaltet ihre eigene Kasse selbständig und entscheidet demokratisch über den zu zahlenden Gruppenbeitrag. Übersteigt das Guthaben einer Gruppenkasse am Stichtag der Stammesversammlung 50,00 € wird das Guthaben auf diesen Betrag reduziert. Dieser Abschlag wird der Stammeskasse gespendet.

 

Tracht

Zu allen Veranstaltungen des Stammes und des VCP sollte die Tracht getragen werden. Die Tracht sollte mit folgenden Webzeichen versehen sein: das VCP-Zeichen auf der linken Brusttasche, das jeweilige männlich/weibliche Weltverbandszeichen eine Handbreit unter der linken Schulter, das Stammesabzeichen eine Handbreit unter der rechten Schulter. Eventuelle Lagerabzeichen auf der rechten Brusttasche sollten nach Jahresfrist entfernt werden. Für Auslandsfahrten und internationale Lager sollte der Deutschlandstreifen mittig über der linken Brusttasche getragen werden. Das Halstuch ist das blaue VCP-Halstuch.

 

Sonstiges

In der Gruppenstunde ist das Rauchen und der Genuss von Alkohol verboten. Bei allen weiteren Stammesaktivitäten sind die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol und Rauchwaren wird vorausgesetzt.